Aufhebung der Betreuung
Eine Betreuung endet mit dem Tod des Betroffenen. Die Auflösung einer Betreuung kann ferner durch den betreuten Menschen oder durch den rechtlichen Betreuer angeregt werden. Wenn zwischen Betreuungsgericht, dem betreuten Menschen und dem Betreuer Einigkeit besteht, kann die Rechtsbetreuung sofort aufgelöst werden. Wenn keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt wird, entscheidet das Betreuungsgericht.
Das Gericht kann die Betreuung auch entgegen dem Wunsch des Betroffenen aufrechterhalten. In der Regel wird das Gericht dazu aber ein ärztliches Gutachten einholen. Die Betreuungsgerichte sind verpflichtet, die Notwendigkeit der Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Die Betreuerbestellung erfolgt immer auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens für eine bestimmte Zeit.
Spätestens nach 7 Jahren muss die Notwendigkeit der Betreuung überprüft werden.